Dieser Fall tritt sehr selten ein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass manche PKV/Beihilfe-Stellen gerne den Eindruck vermitteln, die Rechnung des Zahnarztes sei falsch, um damit von der eigenen mangelnden Erstattung abzulenken. So wird versucht, dem Zahnarzt den „schwarzen Peter“ zuzuschieben. Nicht alle im Gebührenkatalog aufgeführten Leistungen werden von den Erstattungsstellen erstattet. Eine Nichterstattung bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnung falsch ist, sondern nur, dass Sie diesen Betrag nicht erstattet bekommen, weil Ihr persönlicher Versicherungsvertrag diese Behandlung nicht beinhaltet.
